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   BVerwG, 19.02.1973 - VIII B 4.73   

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BVerwG, 19.02.1973 - VIII B 4.73 (https://dejure.org/1973,3024)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1973 - VIII B 4.73 (https://dejure.org/1973,3024)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1973 - VIII B 4.73 (https://dejure.org/1973,3024)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 28.09.2011 - 8 B 50.11

    Revisionszulassung; zur Bindung der Tatsacheninstanz an die Revisionsentscheidung

    Eine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung kommt aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch in solchen Fällen in Betracht, wenn die Rechtssache wegen des geltend gemachten Verfahrensmangels grundsätzliche Bedeutung hat (Beschluss vom 19. Februar 1973 - BVerwG 8 B 4.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 103).
  • BVerwG, 01.12.1977 - 8 B 56.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beantragung eines

    Die vollständige Darlegung des Verfahrensmangels und seiner Ursächlichkeit im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist in Fällen dieser Art auch dann nicht entbehrlich, wenn - was der Senat offen läßt - darin auch eine Rechtsfrage enthalten sein könnte, deren Klärung der Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO grundsätzliche Bedeutung verleiht (Beschluß vom 13. Juni 1961 - BVerwG VI CB 159.60 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 1]; Beschluß vom 19. Februar 1973 - BVerwG VIII B 4.73 -).
  • BVerwG, 19.12.1974 - I B 82.74

    Fristgemäße Geltendmachung eines Revisionszulassungsgrundes - Verzicht auf die

    Da nach den obigen Ausführungen das Berufungsurteil nicht daran leidet, daß die Sachakten der Behörde zum Gegenstand der Verhandlung gemacht wurden und die Entscheidung auf dem Inhalt dieser Akten beruht, entfällt eine Prüfung der Frage, ob die Rechtssache wegen des insoweit geltend gemachten Verfahrensmangels grundsätzliche Bedeutung hat (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 19. Februar 1973 - BVerwG VIII B 4.73 -).
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